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Steuerfahndung (Steufa)

Die Steuerfahndung wird bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat, insbesondere Steuer­hinter­zieh­ung tätig. Sie ermittelt sowohl die Be­steuer­ungs­grund­la­gen als auch die strafrechtlich bedeutsamen Tatumstände. Als Ermittlungsperson der Staats­anwalt­schaft können die Beamten und Beamtinnen der Steuerfahndung strafprozessuale Maßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen durchführen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Formular für die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0921 609 + Nebenstelle
Steuerfahndung Bereitschaftsdienst3400
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar
Der Bereitschaftsdienst ist für telefonische oder persönliche Anzeigen und Mitteilungen wie folgt erreichbar:
Montag - Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr