Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.
Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.
Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Telefon 0921 609 + Nebenstelle |
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Lohnsteuer Arbeitgeber | 3101, 3102 |