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Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber

Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 0921 609 + Nebenstelle
Lohnsteuer Arbeitgeber3101, 3102
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar