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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 0921 609 + Nebenstelle
208/296/00000 - 208/296/99999 A - Z Grenzpendler4065
208/300/00000 - 208/441/99999 A - HAC 4061
208/442/00000 - 208/544/99999 HAD - LINZ 4062
208/545/00000 - 208/670/99999 LIO - SCHMIDT I 4063
208/671/00000 - 208/786/99999 SCHMIDT J - ZZ 4064
208/798/00000 - 208/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer4065
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar