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Forschung und Entwicklung (FuE)

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Hiernach können Unternehmen, die forschend oder entwickelnd tätig sind, eine Forschungszulage beantragen. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.

Bei der Beantragung der Forschungszulage handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Zum einen muss von der Bescheinigungsstelle bescheinigt werden, dass es sich um eine begünstigte FuE-Tätigkeit handelt. Zum anderen muss die Festsetzung der Forschungszulage bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Bitte beachten Sie:

Der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage muss auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden. Das Antragsformular wird über „Mein Elster“ zur Verfügung gestellt werden.